Der Ergotherapie liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde, das den
Menschen ganzheitlich in seinem Umfeld sieht und betrachtet. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.Ergotherapie ist eine Heilmaßnahme und wird auf Verordnung des behandelnden Arztes
durchgeführt. In ihrer Therapie stärkt sie die Entfaltung der Eigeninitiative und den Willen zur Selbstbetätigung in kreativer und spielerischer Weise.
Die Ergotherapie hilft dem Patienten seine Lebensqualität in seinem sozialen Umfeld durch praktische Hilfe zu verbessern. Ziele der Ergotherapie sind der
Funktionsaufbau, der Funktionsausbau und die Rehabilitation. Der Betroffene soll das größtmögliche Ausmaß an körperlicher, geistiger, sozialer und beruflicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit
erreichen.
Wie erfolgt die ärztliche Verordnung von ambulanter Ergotherapie?
Ergotherapie ist als Heilmittel eine Vertragsleistung der
gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenübernahmen durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bedürfen einer vorherigen ärztlichen Verordnung
auf dem grünen Formular Heilmittelverordnung Nr. 18.
Als "Heilmittel laut Maßnahmekatalog" kann folgendes verordnet
werden:
1. motorisch funktionelle Behandlung
Therapieziele:
- Aufbau physiologischer
Funktionen
- Aktivierung und Kräftigung der
Muskulatur
- Vermeidung der Entstehung von
Kontrakturen
- Narbenabhärtung
- Verbesserung der Grob- und
Feinmotorik
- Kompensation verlorengegangener
Funktionen
- Verbesserung von Gelenkfunktionen,
einschließlich Gelenkschutz
- Sensibilitätstraining
- Beratung und Training im Gebrauch von
Hilfsmitteln, deren Herstellung und Anpassung
- Selbsthilfetraining
2. sensomotorisch perzeptive Behandlung
Therapieziele:
- Hemmung pathologischer Bewegungsmuster und
Bahnung normaler Bewegungen
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob-
und Feinmotorik
- Entwicklung oder Verbesserung der
Koordination von Bewegungsabläufen
- Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung
einzelner Sinne
- Entwicklung oder Verbesserung der Funktion
einzelner Sinnesorgane
- Koordination und Umsetzung von
Sinneswahrnehmungen (sensorische Integration)
- Stabilisierung sensomotorischer und
perzeptiver Funktionen einschließlich Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Verbesserung der Mund- und
Essmotorik
- Verbesserung der graphomotorischen
Fähigkeiten
- Beratung und Training im Gebrauch von
Hilfsmitteln, deren Herstellung und Anpassung
- Selbsthilfetraining
3. Hirnleistungstraining
Therapieziele:
Verbesserung
- der Konzentration
- der Aufmerksamkeit
- der Reaktion
- der
Merkfähigkeit
- der
Gedächtnisleistung
- des sprachlogisches und numerisches
Verständnis
4. psychisch funktionelle Behandlung
Therapieziele:
Verbesserung
- der psychischen Grundleistungsfunktionen
- der Eigen- und
Fremdwahrnehmung
- der kognitiven Funktionen
- von durch psychischen und/oder
medikamentös-toxischen Ursachen eingeschränkten körperlichen Funktionen
- der entwicklungspsychologisch wichtigen
Funktionen, insbesondere bei Kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen
- der zur Erhaltung der Selbständigkeit
erforderlichen Funktionen, insbesondere bei psychisch kranken und älteren Menschen